SORGLOS-TARIF
Wir versprechen Ihnen einzigartige Reiseerlebnisse und dazu ein Plus an Sicherheit und Flexibilität. Wenn Sie bis 28. Februar 2022 Ihre Rotalis-Reise buchen, können Sie Ihre Buchung um eine der drei Varianten unseres Sorglos-Tarifs ergänzen:
- für 29 € pro Person kostenfreie Stornierung bis 120 Tage vor Reisebeginn (ohne Angabe von Gründen)*
- für 79 € pro Person kostenfreie Stornierung bis 60 Tage vor Reisebeginn (ohne Angabe von Gründen)*
- für 189 € pro Person kostenfreie Stornierung bis 35 Tage vor Reisebeginn (ohne Angabe von Gründen)*
Sie können je nach gewähltem Tarif bis zu dem genannten Zeitpunkt ohne die üblichen Stornokosten stornieren. In diesem Fall wird Ihnen nur der Sorgenlos-Tarif berechnet, eine bereits abgeschlossene Reiseversicherung kann nicht mehr erstattet werden.
Sollten kurz vor Reisebeginn Quarantäne-Vorschriften im Herkunftsland oder der Urlaubsregion gelten, können Sie Ihre von Rotalis veranstaltete Reise kostenfrei stornieren. Für Partnerreisen können andere Bedingungen gelten, doch auch hier stehen die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter an erster Stelle.
* keine nachträgliche Buchung möglich, kann nur zeitgleich mit der Reisebuchung abgeschlossen werden, Partnerreisen und geschlossene Freundeskreise sind von dieser Regelung ausgenommen.
KOSTENFREIE OPTION
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wunschreise* kostenlos und unverbindlich für einen Zeitraum von 2 Wochen zu reservieren. Gerne können Sie uns Ihren Optionswunsch per E-Mail, per Kontaktformular oder telefonisch mitteilen.
* Partnerreisen sind von dieser Regelung ausgenommen.
VORSORGEMAßNAHMEN AUF RADREISEN
Sicher (Ver-)Reisen mit Rotalis:
Basierend auf Empfehlungen von staatlichen Institutionen (z.B. nationale Gesundheitsministerien, RKI etc.) sowie den Erfahrungen auf unseren Touren während der letzten beiden Jahre haben wir ein Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellt, das dem Schutz unserer Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dient und letztendlich zu vielen und schönen Reiseerlebnissen beitragen soll.
All unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen bei Reiseantritt über einen vollständigen Impfschutz / Nachweis über die Genesung von Covid 19.
Derzeit (Stand 16.12.2021) bedeutet dies:
Vollständig geimpft:
Als vollständig geimpft gelten Personen, die alle zur Immunisierung vorgeschriebenen Impfdosen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (meist zwei / drei Dosen) erhalten haben. Die letzte vorgeschriebene Impfung zu Reisebeginn muss mindestens zwei Wochen zurückliegen.
Als genesen gelten Personen, die einen Nachweis über eine bereits überstandene Corona-Infektion erbringen können. Dieser Nachweis wird in der Regel durch einen negativen PCR-Test erbracht. Dieser muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate alt sein.
Diese Maßnahme dient in erster Linie zu Ihrem Schutz und zum Schutz all unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem ist es in zahlreichen unserer Destinationen ohne 2 G Nachweis mit weitreichenden Einschränkungen im Alltag zu rechnen, so ist z.B. die Nutzung bestimmter Verkehrsmittel oder der Zutritt zu Museen ohne 2 G nicht gestattet.
Da sich die Bestimmungen sehr schnell ändern können, beobachten wir die Entwicklungen sehr genau und halten unsere Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand.
Wir bitten Sie ausdrücklich, dass Sie bei Reiseantritt die jeweiligen Reisevorschriften der zu bereisenden Länder erfüllen, die es ermöglichen, nicht nur zu verreisen sondern sich auch möglichst ohne Einschränkungen in den jeweiligen Reiseländern zu bewegen. So ist etwa bereits in Italien und Frankreich de facto ein 2 G Nachweis nötig, um am Alltag teilzuhaben. Wir gehen davon aus, dass in Zukunft für die meisten unserer Reiseländer 2 G Regeln gelten werden und bitten Sie deshalb zu Ihrer und unserer Sicherheit über einen Impf- oder Genesenenstatus bei Reiseantritt zu verfügen.
Maßnahmen vor Ort:
Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort (u.a. Hotels, Restaurants, Tourismusverbände) werden die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen der jeweiligen Reiseländer umgesetzt.
HINWEIS: Wir empfehlen Ihnen während der Tour immer eine FFP-2 Maske mit sich zu führen. Auch wenn in einigen Ländern OP-Masken erlaubt sind, kann es in bestimmten Bereichen wieder zu einer FFP2-Maskenpflicht kommen.
Reisebeginn Rotalis-Eigentouren:
Auf all unseren Reisen erfolgt die Anreise individuell - per Auto, Bahn oder Flugzeug. Eine Gesichtsmaske sollte in keinem Reisegepäck fehlen, zumal bislang in den meisten europäischen Ländern eine Maskenpflicht (FFP2) für bestimmte Bereiche (z.B. öffentliche Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel etc.) vorgeschrieben ist. Darüber hinaus führen wir während der Reise ebenfalls Mundschutzmasken mit und teilen diese bei Bedarf (z.B. bei Verlust der eigenen) aus. Ebenso führen wir Desinfektionsmittel mit (z.B. zum Desinfizieren der Hände, Lenkergriffe etc.) Anstelle eines Handschlags, begrüßen wir uns vorerst kontaktlos mit einer Begrüßungsgeste.
Während der Radtour:
Auf unseren Reisen bewegen wir uns sehr viel in der Natur und an der frischen Luft, oftmals fernab von Menschenansammlungen. Auf einer Radtour genügend Abstand zu halten, alleine schon wegen der Verkehrssicherheit, ist generell wichtig. Sollte eine Engstelle auf der Radstrecke liegen oder ein unvorhergesehenes Hindernis (z.B. Baustelle) auftreten, so nehmen wir uns die Zeit, auch dieses in gebotenem Abstand zu umgehen.
Sollte ein Teil der Reiseroute durch kurzfristig anberaumte Beschränkungen der lokalen Behörden betroffen sein, werden wir die Reiseroute adaptieren.
Ihre Reisebegleiter:
Unsere Reisebegleiter freuen sich natürlich, Sie wieder durch die schönsten Ecken Europas führen zu dürfen. Sie sind mit den Hygiene- und Verhaltensvorschriften der jeweiligen Reiseländer sowie unserer Vorgaben vertraut und werden wie gewohnt für Sie da sein. Unsere Mitarbeiter werden für die neuartige Situation natürlich entsprechend vorbereitet und sind sich Ihrer Verantwortung auch bewusst.
Stadtführungen / Besuch von Kirchen und Museen:
Die jeweiligen Tourismusverbände entwickeln Konzepte, um Stadtführungen oder Kirchenbesuche zu ermöglichen. Aufgrund unserer Gruppengröße ist es daher gut möglich, z.B. Kirchen oder Museen, zu besichtigen.
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel inklusive Bergbahnen:
Hier orientieren wir uns an den jeweils gültigen und aktuellen Vorgaben des jeweiligen Reiselandes. Auch wenn nicht in allen Ländern zwingend FFP2 Masken vorgeschrieben sind, so empfehlen wir trotzdem, diese zu tragen.
Übernachtungen im Hotel:
Unsere Partnerhotels setzen die Vorgaben der jeweiligen Regierung um. Die dafür nötigen Konzepte sehen unter anderem Folgendes vor:
- Abstandsregeln, etwa im Rezeptions- oder Speisebereich
- Einhaltung der vorgegebenen Desinfektionsvorgaben
- Noch intensivere Reinigung der Zimmer
- Mindestabstände zwischen den Tischen, falls klimatisch und logistisch möglich gerne im Außenbereich
- Die traditionellen Mittagspicknicks sind mittlerweile wieder möglich.
- SPA&Wellness – In Spabereichen gilt ein Mindestabstand. Sollte dieser nicht gewährleistet werden können, so kann es zu Schließungen des Spabereichs kommen.