Ausschlüsse Reisestorno/Reiseabbruch geführte Radtouren
Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund
1. bereits vorgelegen hat oder voraussehbar war
2. in Zusammenhang steht mit einer bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Familienangehörige), wenn diese a) ambulant in den letzten 6 Monaten oder b) stationär in den letzten 9 Monaten vor Versicherungsabschluss (bei Reisestorno) bzw. vor Reiseantritt (bei Reiseabbruch) behandelt wurde (ausgenommen Kontrolluntersuchungen).
Komplett+Schutz
+ Der oben angeführte 2. Ausschlussgrund entfällt.
Ausschlüsse medizinische Leistungen
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. für
1. Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand oder erwaret werden musste, dass sie bei einem planmäßigen Reiseablauf auftreten können;
2. Kosten in Zusammenhang mit einer bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge, wenn diese a) ambulant in den letzten 6 Monaten oder b) stationär in den letzten 9 Monaten vor Reiseantritt behandelt wurde (ausgenommen Kontrolluntersuchungen).
Eine bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wenn diese medizinisch unerwartet akut wird und nicht aus oben genannten Gründen vom Versichungsschutz ausgeschlossen ist. In diesem Fall werden die Kosten insgesamt bis zur vereinbarten Versicherungssumme für bestehende Erkrankungen ersetzt.
Komplett+Schutz
+ Der oben angeführte 3. Ausschlussgrund entfällt
+ Erhöhte Versicherungssumme bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung
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